TA-VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN

TA-Verhaltenskodex für Lieferanten
 

Teknor Apex verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsbedingungen in der Lieferkette von Teknor Apex sicher sind, dass die Arbeiter mit Respekt und Würde behandelt werden und dass die Herstellungsprozesse umweltverträglich sind. Die Zulieferer von Teknor Apex ("Zulieferer") verpflichten sich, bei all ihren Aktivitäten die Gesetze, Regeln und Vorschriften der Länder, in denen sie tätig sind, in vollem Umfang einzuhalten. Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten ("Kodex") geht noch weiter und stützt sich auf international anerkannte Standards, um die soziale und ökologische Verantwortung zu fördern.
 

Teknor Apex verlangt von seinen Lieferanten, dass sie diesen Kodex mit Hilfe der unten beschriebenen Managementsysteme umsetzen. Teknor Apex ist berechtigt, die Einrichtungen der Lieferanten zu besuchen (und/oder durch externe Beobachter besuchen zu lassen), um die Einhaltung dieses Kodex zu überprüfen.
 

Der Verhaltenskodex für Lieferanten von Teknor Apex ist dem Verhaltenskodex der Elektronikindustrie nachempfunden und enthält entsprechende Formulierungen. Anerkannte Standards wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und Standards von Organisationen wie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Social Accountability International (SAI) und der Ethical Trading Initiative (ETI) wurden bei der Ausarbeitung dieses Kodex als Referenz herangezogen und können als nützliche Quellen für zusätzliche Informationen dienen.
 

Arbeits- und Menschenrechte
 

Die Lieferanten müssen die Menschenrechte der Arbeitnehmer achten und sie mit Würde und Respekt behandeln, wie es die internationale Gemeinschaft versteht.
 

Anti-Diskriminierung
 

Die Lieferanten dürfen keinen Arbeitnehmer aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Behinderung, Religion, politischer Zugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, nationaler Herkunft oder Familienstand diskriminieren, wenn es um Einstellungen und Beschäftigungspraktiken wie Bewerbungen, Beförderungen, Belohnungen, Zugang zu Schulungen, Arbeitsaufgaben, Löhne, Sozialleistungen, Disziplinarmaßnahmen und Kündigungen geht. Die Lieferanten dürfen keine Schwangerschaftstests verlangen oder schwangere Arbeitnehmerinnen diskriminieren, es sei denn, dies ist durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben oder aus Gründen der Sicherheit am Arbeitsplatz ratsam. Darüber hinaus dürfen die Lieferanten von Arbeitnehmerinnen oder potenziellen Arbeitnehmerinnen keine medizinischen Tests verlangen, die in diskriminierender Weise verwendet werden könnten, es sei denn, dies ist durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben oder aus Gründen der Sicherheit am Arbeitsplatz sinnvoll.
 

Faire Behandlung
 

Die Lieferanten verpflichten sich zu einem Arbeitsplatz, der frei von Belästigungen ist. Die Lieferanten dürfen den Arbeitnehmern keine harte oder unmenschliche Behandlung androhen oder auferlegen, einschließlich sexueller Belästigung, sexuellem Missbrauch, körperlicher Bestrafung, geistigem Zwang, körperlichem Zwang, Beschimpfungen oder unangemessenen Einschränkungen beim Betreten oder Verlassen der vom Unternehmen bereitgestellten Einrichtungen. Die Zulieferer verbieten Belästigung und ungesetzliche Diskriminierung am Arbeitsplatz.
 

Verhinderung von unfreiwilliger Arbeit und Menschenschmuggel
 

Lieferanten dürfen weder Menschenhandel noch irgendeine Form von Sklaven-, Zwangs-, Schuldknecht-, Arbeitsverpflichtungs- oder Gefängnisarbeit einsetzen. Dazu gehören der Transport, die Unterbringung, die Anwerbung, die Verbringung oder der Empfang von Personen durch Drohungen, Gewalt, Nötigung, Entführung, Betrug oder Zahlungen an eine Person, die Kontrolle über eine andere Person hat, zum Zwecke der Ausbeutung. Jede Arbeit muss freiwillig sein, und es muss den Arbeitnehmern freistehen, die Arbeit zu verlassen oder ihr Arbeitsverhältnis mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu beenden. Von den Arbeitnehmern darf nicht verlangt werden, dass sie als Bedingung für die Beschäftigung einen von der Regierung ausgestellten Ausweis, Reisepass oder eine Arbeitserlaubnis abgeben müssen. Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass Drittanbieter, die Arbeitnehmer zur Verfügung stellen, die Bestimmungen des Kodex einhalten. Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen in den Verträgen sowohl für die direkt Beschäftigten als auch für die Vertragsarbeiter klar und deutlich in einer Sprache formuliert sind, die der Arbeitnehmer versteht.
 

Wenn von den Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Beschäftigung eine Gebühr verlangt wird, sind die Lieferanten für die Zahlung aller Gebühren und Auslagen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verantwortlich. Zu diesen Gebühren und Auslagen gehören unter anderem die Kosten für die Anwerbung, Bearbeitung oder Vermittlung sowohl von Direkt- als auch von Vertragsarbeitern.
 

Verhinderung von Minderjährigenarbeit (Kinderarbeit)
 

Kinderarbeit ist strengstens verboten. Der Lieferant darf nur Arbeitnehmer beschäftigen, die mindestens fünfzehn (15) Jahre alt sind oder das gesetzliche Mindestalter des Landes erreicht haben, in dem er tätig ist, wobei das höhere Alter gilt; wenn jedoch das örtliche Mindestarbeitsalter gemäß den Ausnahmeregelungen für Entwicklungsländer auf vierzehn (14) Jahre festgelegt ist, gilt das niedrigere Alter von vierzehn (14) Jahren.
 

Arbeitszeiten
 

Abgesehen von Notfällen oder ungewöhnlichen Situationen werden angemessene Anstrengungen unternommen, damit die wöchentliche Arbeitszeit 60 Stunden einschließlich Überstunden nicht überschreitet, und die Arbeitnehmer nehmen alle sieben Tage mindestens einen Tag frei. Überstunden sollten von den Arbeitnehmern, die sich dazu bereit erklären, freiwillig geleistet werden. In den selteneren Fällen, in denen die Unternehmensleitung generell Überstunden anordnen muss, muss es den einzelnen Arbeitnehmern freistehen, die Berücksichtigung etwaiger widersprüchlicher Prioritäten zu verlangen. Die Unternehmensleitung muss dann eine echte Bereitschaft zeigen, auf berechtigte Ausnahmeanträge angemessen und flexibel zu reagieren. Unter keinen Umständen darf die Wochenarbeitszeit das nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässige Maximum überschreiten.
 

Löhne und Sozialleistungen
 

Die Lieferanten müssen allen Arbeitnehmern mindestens den nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen und alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen erbringen. Zusätzlich zur Entlohnung für die reguläre Arbeitszeit werden die Arbeitnehmer für Überstunden mit den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlägen entlohnt. Die Zulieferer dürfen Lohnabzüge nicht als Disziplinarmaßnahme einsetzen. Die Zulieferer gewähren Urlaub, Freistellungen und Feiertage im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Die Lieferanten müssen die Arbeitnehmer pünktlich bezahlen und deutlich machen, auf welcher Grundlage sie bezahlt werden.
 

Vereinigungsfreiheit
 

Die Lieferanten müssen das Recht der Arbeitnehmer respektieren, sich frei mit Arbeitnehmerorganisationen ihrer Wahl zusammenzuschließen, diese zu gründen und ihnen beizutreten, sich vertreten zu lassen und Tarifverhandlungen zu führen, soweit dies nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig ist und mit diesen übereinstimmt. Die Lieferanten dürfen bei der Beschäftigung nicht aufgrund der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft diskriminieren und insbesondere die Beschäftigung nicht von der Bedingung abhängig machen, dass die Arbeitnehmer auf die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft verzichten oder sich bereit erklären, keiner Gewerkschaft beizutreten; sie dürfen auch nicht die Entlassung eines Arbeitnehmers aufgrund seiner Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder seiner Teilnahme an gewerkschaftlichen Aktivitäten außerhalb der Arbeitszeit veranlassen oder ihn auf andere Weise benachteiligen (oder innerhalb der Arbeitszeit, wenn der Lieferant solchen Aktivitäten zugestimmt hat oder wenn dies durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben ist). Die Lieferanten schützen sich vor Eingriffen in die Gründung, das Funktionieren oder die Verwaltung von Arbeitnehmerorganisationen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften.
 

Gesundheit und Sicherheit
 

Teknor Apex ist sich bewusst, dass die Integration solider Gesundheits- und Sicherheitsmanagement-Praktiken in alle Aspekte der Geschäftstätigkeit für die Aufrechterhaltung einer hohen Arbeitsmoral und die Herstellung innovativer Produkte unerlässlich ist. Die Zulieferer verpflichten sich, sichere Arbeitsbedingungen und ein gesundes Arbeitsumfeld für alle ihre Mitarbeiter zu schaffen.
 

Prävention von Arbeitsunfällen
 

Die Lieferanten sind verpflichtet, physische Gefahren zu beseitigen, wo dies möglich ist. Wo physische Gefahren nicht beseitigt werden können, müssen die Lieferanten geeignete technische Kontrollen wie physische Schutzvorrichtungen, Verriegelungen und Barrieren vorsehen. Wo geeignete technische Kontrollen nicht möglich sind, müssen die Lieferanten geeignete administrative Kontrollen wie sichere Arbeitsverfahren einführen. In jedem Fall müssen die Lieferanten ihren Mitarbeitern eine angemessene persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Die Arbeitnehmer dürfen nicht diszipliniert werden und müssen keine Repressalien seitens des Managements fürchten, wenn sie Sicherheitsbedenken äußern, und das Management wird auf alle berechtigten Bedenken angemessen eingehen.
 

Arbeitsschutzverfahren und -systeme
 

Die Lieferanten müssen Verfahren und Systeme zur Verwaltung, Verfolgung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten einrichten. Diese Verfahren und Systeme sollen die Meldung von Arbeitsunfällen und Krankheiten durch die Mitarbeiter fördern, Fälle von Verletzungen und Krankheiten klassifizieren und aufzeichnen, Fälle untersuchen und Abhilfemaßnahmen einleiten, um die Ursachen zu beseitigen, die notwendige medizinische Behandlung bereitstellen und die Rückkehr der Mitarbeiter an ihren Arbeitsplatz erleichtern.
 

Prävention von Chemikalienexposition
 

Die Zulieferer müssen die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber gefährlichen chemischen, biologischen und physikalischen Stoffen ermitteln, bewerten und kontrollieren. Die Zulieferer müssen chemische Gefahren beseitigen, wo immer dies möglich ist. Wo chemische Gefahren nicht beseitigt werden können, müssen die Lieferanten geeignete technische Kontrollen wie geschlossene Systeme und Belüftung vorsehen. Wo geeignete technische Kontrollen nicht möglich sind, müssen die Lieferanten geeignete administrative Kontrollen wie sichere Arbeitsverfahren einführen. In jedem Fall müssen die Lieferanten ihren Mitarbeitern eine angemessene persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.
 

Notfallprävention, -vorbereitung und -reaktion
 

Die Lieferanten müssen Notfallsituationen und -ereignisse vorhersehen, erkennen und bewerten und deren Auswirkungen durch die Umsetzung von Notfallplänen und Reaktionsverfahren minimieren, einschließlich Notfallberichterstattung, Benachrichtigung der Mitarbeiter und Evakuierungsverfahren, Mitarbeiterschulungen und -übungen, geeignete Erste-Hilfe-Materialien, geeignete Feuermelde- und -unterdrückungsgeräte, angemessene Fluchtmöglichkeiten und Wiederherstellungspläne.
 

Ergonomie
 

Die Lieferanten müssen die Exposition der Mitarbeiter gegenüber körperlich anstrengenden Aufgaben ermitteln, bewerten und kontrollieren, einschließlich manueller Materialhandhabung, schwerem Heben, langem Stehen und sich stark wiederholenden oder kraftaufwendigen Montageaufgaben.
 

Schlafsäle und Speisesäle
 

Die Lieferanten müssen ihren Mitarbeitern saubere Toiletten, Zugang zu Trinkwasser und hygienische Einrichtungen für die Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln zur Verfügung stellen. Die vom Lieferanten oder einem Dritten zur Verfügung gestellten Schlafsäle müssen sauber und sicher sein und angemessene Notausgänge, ausreichende Heizung und Belüftung, einen angemessenen persönlichen Freiraum sowie angemessene Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten bieten.
 

Kommunikation zu Gesundheit und Sicherheit
 

Um ein sicheres Arbeitsumfeld zu fördern, müssen die Lieferanten den Arbeitnehmern angemessene Informationen und Schulungen zum Thema Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, einschließlich schriftlicher Gesundheits- und Sicherheitsinformationen und -warnungen in der Hauptsprache der Arbeitnehmer. Die Lieferanten sorgen dafür, dass Sicherheitsdatenblätter in der Hauptsprache ihrer Arbeitnehmer zur Verfügung stehen und schulen die Arbeitnehmer, die am Arbeitsplatz mit solchen Stoffen in Kontakt kommen, entsprechend.
 

Ausschüsse für Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer
 

Die Lieferanten werden ermutigt, Gesundheits- und Sicherheitsausschüsse für Arbeitnehmer zu initiieren und zu unterstützen, um die laufende Gesundheits- und Sicherheitsaufklärung zu verbessern und die Arbeitnehmer zu ermutigen, sich zu Gesundheits- und Sicherheitsfragen am Arbeitsplatz zu äußern.
 

Auswirkungen auf die Umwelt
 

Bei Teknor Apex sind Umweltaspekte ein integraler Bestandteil unserer Geschäftspraktiken. Die Lieferanten verpflichten sich, die Umweltauswirkungen ihrer Konstruktionen, Herstellungsverfahren und Abfallaufkommen zu reduzieren.
 

Die Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, die die Verwendung oder den Umgang mit bestimmten Substanzen verbieten oder einschränken. Um eine sichere Handhabung, Verbringung, Lagerung, Wiederverwertung, Wiederverwendung und Entsorgung zu gewährleisten, müssen die Lieferanten die Stoffe identifizieren und handhaben, die bei Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, und die geltenden Kennzeichnungsgesetze und -vorschriften für Recycling und Entsorgung einhalten.
 

Management fester Abfälle
 

Die Lieferanten sind verpflichtet, nicht gefährliche feste Abfälle, die bei ihren Tätigkeiten anfallen, gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu verwalten und zu entsorgen.
 

Abwasser- und Regenwassermanagement
 

Die Lieferanten müssen das im Betrieb anfallende Abwasser überwachen, kontrollieren und behandeln, bevor es gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften eingeleitet wird. Die Lieferanten müssen geeignete Vorkehrungen treffen, um eine Verunreinigung des Regenwassers zu verhindern, das aus ihren Anlagen abfließt.
 

Management von Luftemissionen
 

Die Lieferanten müssen die Luftemissionen von flüchtigen organischen Chemikalien, Aerosolen, ätzenden Stoffen, Partikeln, ozonschädigenden Chemikalien und Verbrennungsnebenprodukten, die durch den Betrieb entstehen, vor der Einleitung entsprechend den geltenden Gesetzen und Vorschriften beschreiben, überwachen, kontrollieren und behandeln.
 

Umweltgenehmigungen und Berichterstattung
 

Die Lieferanten müssen alle erforderlichen Umweltgenehmigungen (z. B. für die Überwachung von Ableitungen) und Registrierungen einholen, aufrechterhalten und auf dem neuesten Stand halten sowie die Betriebs- und Berichterstattungsanforderungen dieser Genehmigungen erfüllen.
 

Vermeidung von Umweltverschmutzung und Ressourcenreduzierung
 

Die Lieferanten müssen sich bemühen, feste Abfälle, Abwässer und Luftemissionen, einschließlich energiebezogener indirekter Luftemissionen, zu reduzieren oder zu vermeiden, indem sie geeignete Umweltschutzmaßnahmen in ihren Produktions-, Wartungs- und Anlagenprozessen umsetzen und Materialien recyceln, wiederverwenden oder ersetzen.
 

Ethik
 

Die Lieferanten müssen sich im Umgang mit ihren Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden an hohe ethische Standards halten.
 

Dies gilt für das gesamte Personal von Teknor, da Integrität und Ethik zu den Grundwerten unseres Unternehmens gehören. Wenn jemand einen Teknor-Mitarbeiter beobachtet, der eines der folgenden Verhaltensweisen an den Tag legt oder an den Tag gelegt hat, melden Sie diese Beobachtungen bitte an die EthicsPoint Resolution Line unter  www.teknorapex.ethicspoint.com
 

  • Unehrliches oder unethisches Verhalten bei Geschäftstransaktionen
  • Belästigung oder Diskriminierung
  • Drohungen oder Gewalt
  • Interessenkonflikte
  • Verstöße gegen die Sicherheit oder den Umweltschutz
  • Diebstahl, Betrug oder Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung
  • Andere schwerwiegende rechtliche oder ethische Verstöße
     

Geschäftliche Integrität
 

Korruption, Erpressung und Veruntreuung sind in jeder Form strengstens verboten. Lieferanten dürfen nicht gegen den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA), internationale Antikorruptionskonventionen und die geltenden Antikorruptionsgesetze und -vorschriften der Länder, in denen sie tätig sind, verstoßen und dürfen sich in keiner Form an Korruption, Erpressung oder Veruntreuung beteiligen. Die Lieferanten dürfen keine Bestechungsgelder oder andere Mittel anbieten oder annehmen, um einen ungerechtfertigten oder unzulässigen Vorteil zu erlangen. Die Lieferanten müssen bei Werbung, Verkauf und Wettbewerb faire Geschäftsstandards einhalten.
 

Offenlegung von Informationen
 

Die Lieferanten sind verpflichtet, Informationen über ihre geschäftlichen Aktivitäten, ihre Struktur, ihre finanzielle Situation und ihre Leistung in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften und den vorherrschenden Branchenpraktiken genau aufzuzeichnen und offenzulegen.
 

Beschwerden und Beanstandungen
 

Die Lieferanten müssen den Arbeitnehmern ein Beschwerdemechanismus zur Verfügung stellen, um Missstände am Arbeitsplatz in Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzen und Vorschriften zu melden.
 

Engagement für die Gemeinschaft
 

Die Lieferanten werden ermutigt, sich in der Gemeinschaft zu engagieren, um die soziale und wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und zur Nachhaltigkeit der Gemeinschaften, in denen sie tätig sind, beizutragen.
 

Schutz des geistigen Eigentums
 

Die Zulieferer müssen die Rechte an geistigem Eigentum respektieren und Kundeninformationen schützen; der Transfer von Technologie und Know-how muss in einer Weise erfolgen, die die Rechte an geistigem Eigentum schützt.
 

Erklärung des Unternehmens
 

Eine Erklärung zur sozialen und ökologischen Verantwortung des Unternehmens, in der die Verpflichtung des Lieferanten zur Einhaltung der Vorschriften und zur kontinuierlichen Verbesserung bekräftigt wird, muss an allen Arbeitsplätzen des Lieferanten in der jeweiligen Landessprache ausgehängt werden.
 

Dokumentation und Aufzeichnungen
 

Der Lieferant muss über Verfahren verfügen, die es ihm ermöglichen, die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die zusätzlichen Anforderungen, die sich aus diesem Kodex ergeben, zu ermitteln, zu überwachen und zu verstehen. Der Lieferant muss eine gültige Geschäftslizenz gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften erhalten, aufrechterhalten und auf dem neuesten Stand halten.
 

Der Lieferant muss über Verfahren für die Erstellung von Dokumenten und Aufzeichnungen verfügen, um die Einhaltung von Vorschriften und die Konformität mit diesem Kodex zu gewährleisten, wobei angemessene Vertraulichkeitsmaßnahmen zum Schutz der Privatsphäre zu treffen sind.
 

Schulung und Kommunikation
 

Die Lieferanten müssen über Programme zur Schulung von Managern und Mitarbeitern verfügen, um ihre Richtlinien und Verfahren umzusetzen und Verbesserungsziele zu erreichen.
 

Die Lieferanten müssen über ein Verfahren verfügen, mit dem sie ihren Mitarbeitern, Zulieferern und Kunden klare und genaue Informationen über ihre Leistungen, Praktiken und Erwartungen vermitteln.
 

Feedback der Arbeitnehmer
 

Die Lieferanten müssen über ein fortlaufendes Verfahren verfügen, um Feedback zu Prozessen und Praktiken im Zusammenhang mit diesem Kodex zu erhalten und eine kontinuierliche Verbesserung zu fördern.
 

Verfahren für Abhilfemaßnahmen
 

Der Lieferant muss über ein Verfahren zur rechtzeitigen Korrektur von Mängeln verfügen, die bei einer internen oder externen Prüfung, Bewertung, Inspektion, Untersuchung oder Überprüfung festgestellt wurden.
 

Referenzen
 

Die folgenden Referenzen wurden bei der Erstellung dieses Kodex herangezogen:
 

Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssystem
www.quality.co.uk/emas.htm
 

Verhaltenskodex für die Elektronikindustrie
www.eicc.info/eicc_code.shtml
 

Initiative für ethischen Handel
www.ethicaltrade.org/
 

ILO-Verhaltenskodex für Sicherheit und Gesundheit
www.ilo.org/public/english/protection/safework/cops/english/ download/e000013.pdf
 

Internationale Arbeitsnormen der ILO
www.ilo.org/public/english/standards/norm/whatare/fundam/index.htm
 

ISO 14001
www.iso.org
 

Nationale Feuerschutzvereinigung
www.nfpa.org/categoryList.asp?categoryID=143&URL=About%20NFPA
 

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
www.oecd.org
 

OHSAS 18001
www.bsi-global.com/index.xalter
 

SA 8000
www.cepaa.org/
 

SAI
www.sa-intl.org
 

Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
www.unodc.org/unodc/en/corruption/index.html?ref=menuside
 

Global Compact der Vereinten Nationen
www.unglobalcompact.org
 

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
www.un.org/Overview/rights.html
 

UN-Normen über die Verantwortung von transnationalen Unternehmen und anderen Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte
www.ohchr.org